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Gesellenprüfungen 2003: Vorschriften und Meldefristen beachten

Die Handwerkskammer Ulm macht alle Ausbildungsbetriebe darauf aufmerksam, dass die Auszubildenden, die zwischen dem 1. April und dem 30. September 2003 auslernen, zur Sommer-Gesellenprüfung 2003 anstehen.

Die Kenntnisprüfung findet wie folgt statt:
Gewerblicher Bereich vom 6. Mai 2003 bis 9. Mai 2003
Kaufmännischer Bereich vom 12. Mai 2003 bis 15. Mai 2003

Die genaue Einteilung der Prüfungszeiten und -orte geben die zuständigen Schulen bekannt.
Ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden wurde, wird den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende des zuständigen Prüfungsausschusses bekannt gegeben.

Prüflinge, die sich zur Wiederholung der Kenntnisprüfung angemeldet, aber keine Lehrzeitverlängerung gemacht haben, werden gebeten, sich mit ihrer zuständigen Berufsschule in Verbindung zu setzen.

Lehrlinge, die sich in der Abschlussklasse befinden und deren Lehrzeit nach dem 30. September 2003 endet, können bei der Handwerkskammer Ulm, Karin Steiner, Telefon 07 31/14 25-223 beantragen, die Kenntnisprüfung vorzeitig ablegen zu können.
Dem Antrag muss eine Bescheinigung der Schule beigelegt sein, dass der/die Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerin sich in der Abschlussklasse befindet.

Datum: 27.01.2003
Autor: Handwerkskammer Ulm
Ansprechpartner: Karin Steiner
Straße: Olgastrasse 72
Ort: D-89073 Ulm
Telefon: +49 (0)7 31/14 25-223
Fax: +49 (0)7 31/14 25-515
E-Mail k.steiner@hk-ulm.de
Internet: www.hk-ulm.de

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